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Backsteinbungalow mit Walmdach, Rasen und Birke unter blauem Sommerhimmel

Wissen rund um den Verkauf · 9 Min. Lesezeit · Stand 28.10.2026

Wert des Hauses ermitteln: Methoden, Kosten und Genauigkeit im Vergleich

Den Wert eines Hauses ermitteln Sie auf fünf Wegen, von kostenlosen Richtwerten bis zum Gutachten eines Sachverständigen. Je genauer der Weg, desto höher Aufwand und Kosten; für den Angebotspreis genügt oft ein Weg mit einem Gegencheck.

Inhalt dieses Artikels
  1. Die fünf Wege im Vergleich
  2. Vertiefung: Wie Fachleute rechnen
  3. Welcher Weg passt zu Ihrer Frage?
  4. Ihr Datenblatt: Diese Angaben brauchen alle Wege
  5. Ergebnisse zusammenführen: ein Korridor
  6. Was den Wert verändert
  7. Typische Stolpersteine
  8. Ihre nächsten Schritte, wenn Sie jetzt verkaufen
  9. Häufige Fragen
  10. Was das für Ihren Verkauf bedeutet
  11. Stand und Quellen

Kurz gesagt: Den Wert eines Hauses ermitteln Sie auf fünf Wegen, von kostenlosen Richtwerten bis zum Gutachten eines Sachverständigen. Je genauer der Weg, desto höher Aufwand und Kosten; für den Angebotspreis genügt oft ein Weg mit einem Gegencheck.

Die Frage „Was ist mein Haus wert?“ hat mehrere gültige Antworten, weil „Wert“ Verschiedenes meint: Im Gesetz heißt der gesuchte Wert Verkehrswert, das ist der Preis, der zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Umstände (§ 194 BauGB). Unten sehen Sie, welche Wege es gibt, was sie kosten, wie genau sie sind und wie Fachleute rechnen.

Wenn Sie gerade verkaufen: Sammeln Sie diese Woche Ihr Datenblatt: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Modernisierungen mit Jahr und Energieausweis. Holen Sie dann mindestens zwei Einschätzungen ein, zum Beispiel einen kostenlosen Richtwert und eine Makler-Einschätzung, und bilden Sie daraus einen Korridor, bevor Sie einen Angebotspreis nennen.

Die fünf Wege im Vergleich

Die Tabelle zeigt, womit Sie anfangen können. Darunter steht jeder Weg einzeln.

Weg Kosten Aufwand Genauigkeit
Richtwerte und Preiskalkulator (BORIS.NRW) kostenlos Minuten Orientierung, bezieht sich auf Normobjekte
Online-Schätzung kostenlos oder günstig Minuten grob, wenige Eckdaten
Makler-Einschätzung meist ohne Gebühr Besichtigung, Tage abhängig von Marktkenntnis
Gutachterausschuss gebührenpflichtig, siehe unten Wochen amtlich, Verkehrswert
Sachverständiger Honorar frei vereinbar Wochen Verkehrswert, gerichtsfest bei öffentlich Bestellten

1. Richtwerte und Preiskalkulator

In NRW stellen die Gutachterausschüsse über BORIS.NRW Bodenrichtwerte und für bestimmte Teilmärkte Immobilienrichtwerte bereit. Die Stadt Münster weist außerdem auf einen Immobilienpreiskalkulator für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen hin, mit dem sich anhand von Merkmalen wie Lage, Baujahr oder Wohnfläche Vergleichswerte berechnen lassen. Solche Werte stammen aus tatsächlichen Kaufpreisen. Sie setzen aber ein Normobjekt voraus und ersetzen keine Bewertung Ihres Hauses mit seinem Zustand. Als erster Anhaltspunkt sind sie gut geeignet. Für Recke ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt zuständig; seinen Grundstücksmarktbericht finden Sie in BORIS.NRW.

2. Online-Schätzung

Online-Rechner nutzen Daten von Immobilienportalen und vergleichen mit Objekten, die gerade im Angebot sind oder kürzlich verkauft wurden. Sie fragen nur wenige Eckdaten ab, Modernisierungen und Besonderheiten bleiben oft unberücksichtigt. Eine unabhängige Messung der Abweichung ließ sich nicht finden. Anbieter nennen eigene Genauigkeitswerte, die Sie als Selbstauskunft einordnen sollten. Eine Prüfregel hilft trotzdem: Vergleichen Sie jeden Online-Wert mit dem Immobilienrichtwert aus BORIS.NRW. Der Richtwert beschreibt ein Normobjekt, Abweichungen sind deshalb normal, wenn Ihr Haus davon abweicht (Baujahr, Zustand, Größe). Bis etwa 15 Prozent Unterschied passt das gut zusammen. Bei etwa 15 bis 30 Prozent lohnt die Frage, welche Eigenschaft Ihres Hauses den Unterschied erklärt. Liegt der Unterschied darüber, hilft eine Besichtigung vor Ort (alle Schwellen sind Beispielwerte, keine Messung). Auch der Hauswert (Hauswert-Bericht) von dein-hausverkauf.de ist eine Orientierung dieser Art. Er hilft beim Einstieg und beim Vergleichen, ersetzt aber kein Gutachten eines Sachverständigen. Ohne Besichtigung kann der tatsächliche Wert auch außerhalb einer Online-Spanne liegen; Unterlagen wie Energieausweis und Rechnungen zu Dach, Heizung und Fenstern machen eine Einschätzung genauer.

3. Einschätzung durch einen Makler

Makler kennen den örtlichen Markt und sehen das Haus. Eine Einschätzung ist häufig kostenfrei, weil sie dem Kennenlernen dient. Beachten Sie, dass sich ein Makler für den Auftrag interessiert. Holen Sie deshalb nach Möglichkeit zwei Einschätzungen und fragen Sie, aus welchen Verkäufen sie abgeleitet sind. Mehr dazu: Immobilienmakler beauftragen.

4. Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert, wenn es unter anderem die Eigentümer beantragen (§ 193 BauGB). Das Gutachten hat keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dem Eigentümer ist eine Abschrift zu übersenden.

Die Gebühren richten sich in NRW nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung, Tarifstelle 5.1. Für Werte bis eine Million Euro gilt nach dem Gebührenhinweis des Rhein-Erft-Kreises (abgerufen im Oktober 2026): 0,2 Prozent vom Wert plus 1.400 Euro. Dazu kommt gegebenenfalls ein Zuschlag für Mehraufwand nach Zeitgebühr (27 Euro je angefangener Viertelstunde, höchstens 4.000 Euro). Ob zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, steht im Kostenbescheid; die Verordnung sieht sie vor, soweit die Amtshandlung umsatzsteuerpflichtig ist.

Beispiel (Rechnung): Wert laut Gutachten 400.000 Euro. 0,2 Prozent sind 800 Euro, dazu der Sockel von 1.400 Euro: 2.200 Euro. Dazu kommt ein Zuschlag, wenn der Gutachterausschuss mehr Aufwand hat (höchstens 4.000 Euro). Fällt Umsatzsteuer an, sind es bei 19 Prozent 2.200 × 1,19 = 2.618 Euro. Verbindlich nennt den Betrag der Kostenbescheid.

5. Sachverständiger

Für private Sachverständige gibt es keine amtliche Gebührentabelle, das Honorar ist frei verhandelbar. Anbieter nennen häufig 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts. Bei 400.000 Euro wären das 2.000 bis 4.000 Euro, als Marktangabe von Anbietern, nicht als Tarif. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen Gutachten, die vor Gericht und Behörden Bestand haben. Das lohnt sich bei Streit, Erbauseinandersetzung oder Scheidung, für einen normalen Verkauf meist nicht.

Die kostenlosen Wege geben Ihnen einen Anhaltspunkt, die Orientierung mit Rechenweg bekommen Sie aus Ihrem Hauswert in wenigen Minuten.

Vertiefung: Wie Fachleute rechnen

Die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) kennt drei Verfahren. Sie können einzeln oder kombiniert genutzt werden. Die Wahl richtet sich nach Objektart, Marktgepflogenheiten, Einzelfall und Datenlage und muss begründet werden (§ 6 ImmoWertV). Aus den Verfahrenswerten wird der Verkehrswert unter Würdigung ihrer Aussagekraft abgeleitet.

Hölzerne Wasserwaage auf dem Parkettboden eines hellen, leeren Raumes

Vergleichswertverfahren

Hier wird der Wert aus tatsächlich gezahlten Preisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Bei bebauten Grundstücken können statt einzelner Vergleichspreise auch angepasste Vergleichsfaktoren genutzt werden, die der Gutachterausschuss aus vielen Kaufpreisen bildet (§ 24 ImmoWertV). Dieser Weg liegt nahe, wenn es viele ähnliche Objekte gibt, etwa bei Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen.

Beispiel (angenommen): Ein Vergleichsfaktor von 2.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und 140 Quadratmeter ergeben 392.000 Euro. Abweichungen von Zustand und Grundstück werden danach berücksichtigt.

Sachwertverfahren

Der Sachwert setzt sich aus dem Wert der Gebäude, der Außenanlagen und dem Bodenwert zusammen. Der vorläufige Sachwert wird mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst. Danach werden besondere Merkmale berücksichtigt (§ 35 ImmoWertV). Es wird häufig bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, bei denen nicht der Mietertrag, sondern die Substanz zählt.

Beispiel (Zahlen angenommen): Bodenwert 91.000 Euro (140 Euro je Quadratmeter mal 650 Quadratmeter, siehe Bodenrichtwert erklärt). Herstellungswert des Gebäudes 520.000 Euro, Alterswertminderungsfaktor 0,45, also 234.000 Euro. Außenanlagen 12.000 Euro. Vorläufiger Sachwert: 91.000 + 234.000 + 12.000 = 337.000 Euro. Sachwertfaktor 1,05: 337.000 × 1,05 = 353.850 Euro. Besonderes Merkmal, zum Beispiel Reparaturstau von 15.000 Euro: 353.850 minus 15.000 = 338.850 Euro. Den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks zeigt BORIS.NRW.

Ertragswertverfahren

Es zählt der Ertrag, den ein Objekt am Markt üblicherweise bringt. Der Ertragswert ergibt sich aus Bodenwert, Reinertrag, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins (§ 27 ImmoWertV). Es wird vor allem bei vermieteten Objekten angewendet.

Beispiel (anderes Haus, vermietet; Zahlen angenommen): Jahresrohertrag 13.200 Euro (1.100 Euro Monatsmiete), Bewirtschaftungskosten 20 Prozent = 2.640 Euro, Reinertrag 10.560 Euro. Bodenwert 150.000 Euro, Liegenschaftszins 2,5 Prozent: Bodenwertverzinsung 3.750 Euro. Reinertrag des Gebäudes: 10.560 minus 3.750 = 6.810 Euro. Barwertfaktor bei 40 Jahren Restnutzungsdauer und 2,5 Prozent: etwa 25,10. Gebäudeertragswert: 6.810 × 25,10 ≈ 170.900 Euro. Ertragswert: 170.900 + 150.000 = 320.900 Euro.

Die Beispiele zeigen vor allem: Verfahren, Eingaben und Annahmen entscheiden mit. Wer Zahlen aus verschiedenen Verfahren vergleicht, sollte fragen, welche Annahmen dahinterstehen. Selbst rechnen müssen Sie diese Verfahren nicht, sie dienen hier dem Verständnis von Gutachten und Einschätzungen.

Welcher Weg passt zu Ihrer Frage?

  • Ich plane einen Verkauf und brauche einen Anhaltspunkt: Richtwerte plus eine Online-Schätzung, danach ein bis zwei Makler-Einschätzungen.
  • Ich möchte den Angebotspreis absichern: Zusätzlich die Zahlen der Gutachterausschüsse gegenlesen, siehe Verkaufspreis festlegen.
  • Es gibt Streit oder mehrere Beteiligte: Gutachterausschuss oder Sachverständiger.
  • Das Haus ist vermietet oder besonders: Sachverständiger, weil Ertragswert und Rechte eine Rolle spielen.

Ihr Datenblatt: Diese Angaben brauchen alle Wege

Egal, welchen Weg Sie wählen, dieselben Angaben werden gebraucht. Wer sie vorab sammelt, bekommt bessere Zahlen und spart Rückfragen:

Detail einer Backsteinwand mit Dachziegeln, Dachrinne, Fallrohr und weißem Fensterrahmen
  • Adresse, Flurstück, Grundstücksgröße
  • Baujahr, Gebäudeart (freistehend, Doppelhaushälfte, Reihenhaus), Wohn- und Nutzfläche
  • Zahl der Zimmer, Keller, Dachgeschoss, Garage, Stellplätze
  • Modernisierungen mit Jahr (Dach, Fenster, Heizung, Dämmung, Bäder, Leitungen)
  • Energieausweis mit Kennwert und Energieträger
  • Vermietung: Miete, Mietvertrag, Nebenkosten
  • Besonderheiten: Baulasten, Wohnrecht, Denkmalschutz, Erbbaurecht, Schäden und Reparaturbedarf

Die Wohnfläche rechnen Sie nach den Regeln der Wohnflächenverordnung, wie es Unterlagen für den Hausverkauf zeigt. Sie ist die wichtigste Zahl im Vergleichswertverfahren.

Ergebnisse zusammenführen: ein Korridor

Eine einzelne Zahl täuscht Genauigkeit vor. Ein Korridor aus mehreren Wegen zeigt, wo die Einschätzungen übereinstimmen.

Beispiel (alle Zahlen angenommen):

Quelle Ergebnis
Online-Schätzung 355.000 bis 385.000 Euro
Rechnung mit Vergleichsfaktor (140 m² mal 2.800 Euro) 392.000 Euro
Sachwert-Rechnung mit Marktanpassung 338.850 Euro
Makler-Einschätzung 380.000 bis 400.000 Euro

Alle Werte zusammen liegen zwischen 338.850 und 400.000 Euro. Der Bereich, in dem sich Online-Schätzung und Makler-Einschätzung überschneiden, ist 380.000 bis 385.000 Euro, und er liegt zwischen den beiden Rechnungen (338.850 und 392.000 Euro). Mit dieser Spanne können Sie weiterarbeiten. Lesen Sie die Abweichungen als Hinweis, nicht als Fehler: Die Online-Schätzung kennt Ihre Modernisierungen nicht, die Sachwert-Rechnung zog 15.000 Euro Reparaturstau ab, der Makler sieht die Lage vor Ort. Fragen Sie bei jeder Abweichung nach der Ursache. Dann wird aus dem Korridor ein Preisrahmen, siehe Verkaufspreis festlegen. Ein Online-Wert wie der Hauswert gibt dabei den Rahmen, den Korridor schärfen erst Einschätzungen vor Ort.

Was den Wert verändert

  • Lage und Grundstück: Bodenrichtwert, Größe, Zuschnitt.
  • Zustand und Alter: Dach, Heizung, Fenster, Bäder. Siehe Wert steigern vor dem Verkauf.
  • Energiedaten: Der Energieausweis zeigt die Effizienz des Hauses.
  • Rechte und Lasten: Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Baulasten.
  • Markt: Zinsen, Nachfrage und Angebot. Der Grundstücksmarktbericht NRW 2026 meldet für 2025 bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Plus von 3 Prozent im Durchschnitt, für Ihre Gemeinde kann es anders aussehen.

Typische Stolpersteine

  • Mehr als eine Zahl nutzen. Zwei Wege geben einen Korridor.
  • Den Online-Wert als Schätzung lesen. Er ist eine Orientierung und kein Gutachten.
  • Auf den Stichtag achten. Richtwerte und Berichte beziehen sich auf bestimmte Daten.
  • Daten neben den Wunsch legen. Der Preis, den Sie sich wünschen, und der Preis, den der Markt zahlt, können auseinanderliegen.
  • Besonderheiten angeben. Reparaturstau oder Baulasten gehören in die Eingabe, damit die Zahl zum Haus passt.
  • Das Honorar vorher vereinbaren. Fragen Sie Gutachter nach Festpreis oder Obergrenze.

Ihre nächsten Schritte, wenn Sie jetzt verkaufen

Welchen Weg wähle ich jetzt? Für den Verkaufsstart genügen meist Richtwerte aus BORIS.NRW, eine Online-Schätzung und eine Makler-Einschätzung. Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie in der Regel nur, wenn der Wert streitig ist oder rechtlich nachweisbar sein muss, etwa bei Erbe oder Scheidung.

Luftbild einer Wohnsiedlung mit Backsteinhäusern, Gärten und Straßen

Was kostet das? Die Richtwerte und Online-Schätzungen sind kostenlos oder günstig. Beim Gutachterausschuss gilt nach dem Gebührenhinweis des Rhein-Erft-Kreises für Werte bis eine Million Euro: 0,2 Prozent vom Wert plus 1.400 Euro. Im Beispiel dieses Artikels sind das bei 400.000 Euro 2.200 Euro, ohne möglichen Zuschlag und Umsatzsteuer. Verbindlich nennt den Betrag der Kostenbescheid. Private Sachverständige nennen häufig 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts, das ist eine Anbieterangabe.

Wie gehe ich vor?

  1. Datenblatt ausfüllen und Unterlagen bereitlegen.
  2. Richtwert und Online-Schätzung nebeneinanderlegen. Weichen sie stark voneinander ab, fragen Sie nach der Ursache.
  3. Eine zweite Einschätzung vor Ort einholen und beim Makler nachfragen, aus welchen Verkäufen sie abgeleitet ist.
  4. Aus allen Werten einen Korridor bilden und damit den Preis festlegen, siehe Verkaufspreis festlegen.

Stolpersteine vermeiden: Verlassen Sie sich nicht auf eine einzelne Zahl, und geben Sie Reparaturstau oder Baulasten in jede Eingabe mit an, damit die Zahl zum Haus passt.

Wann frage ich wen? Makler kennen den örtlichen Markt, haben aber ein Interesse am Auftrag, mehr dazu in Immobilienmakler beauftragen. Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten, steht in Unterlagen für den Hausverkauf.

Wie viel Ihr Haus ungefähr wert ist, sehen Sie mit dem kostenlosen Hauswert auf dieser Seite. Er ersetzt keine Wertermittlung durch Sachverständige, ist aber ein schneller Einstieg.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis?

Der Verkehrswert ist der erzielbare Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem Stichtag. Der Kaufpreis ist das, was Käufer und Verkäufer tatsächlich vereinbaren. Beide können abweichen.

Welches Verfahren passt zu meinem Einfamilienhaus?

Das hängt von drei Dingen ab: Objekt, Marktgepflogenheiten und Datenlage (§ 6 ImmoWertV). Bei selbst genutzten Häusern wird häufig der Sachwert mit Marktanpassung herangezogen, ergänzt durch Vergleichsdaten. Der Sachverständige begründet die Wahl.

Wie genau sind Online-Schätzungen?

Dazu fehlt eine unabhängige Messung. Online-Schätzungen bilden nur wenige Eckdaten ab und sind deshalb eine Orientierung. Vergleichen Sie den Wert mit dem Immobilienrichtwert aus BORIS.NRW und fragen Sie bei größeren Abweichungen nach der Ursache.

Kann ich den Wert selbst berechnen?

Als grobe Rechnung ja: Bodenwert aus dem Richtwert plus Gebäudewert, abgeglichen mit Vergleichsdaten. Für eine belastbare Zahl brauchen Sie die Marktdaten des Gutachterausschusses.

Wann lohnt sich ein Gutachten?

Wenn der Wert streitig ist oder rechtlich nachweisbar sein muss, etwa bei Erbe oder Scheidung. Für den Verkaufsstart genügen meist Richtwerte, Online-Schätzung und Makler-Einschätzung.

Wie viele Einschätzungen sollte ich vor dem Verkauf einholen?

Nutzen Sie mindestens zwei Wege und bilden Sie daraus einen Korridor. Holen Sie nach Möglichkeit zwei Makler-Einschätzungen ein und fragen Sie, aus welchen Verkäufen sie abgeleitet sind, denn ein Makler hat Interesse am Auftrag. Lesen Sie Abweichungen als Hinweis und fragen Sie bei jeder nach der Ursache.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Beginnen Sie mit den kostenlosen Wegen und bilden Sie einen Korridor. Er zeigt, in welchem Bereich Ihr Angebotspreis liegen kann, und lässt sich bei Bedarf mit einem amtlichen Gutachten oder einem Sachverständigen absichern. Ein Orientierungswert wie der Hauswert von dein-hausverkauf.de hilft, schnell eine erste Zahl in der Hand zu haben. Rechtliche und steuerliche Fragen zu Ihrem Fall klären Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Noch Fragen? Der Hauswert ist der leichteste erste Schritt.

Sie sehen in wenigen Minuten, in welchem Rahmen Ihr Haus liegt, und bekommen danach Schritt für Schritt, was als Nächstes ansteht. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Lieber erst fragen? Schreiben Sie uns: team@dein-hausverkauf.de.

Stand und Quellen

Stand: Oktober 2026. Quellen:

Dieser Ratgeber ersetzt keine Wertermittlung durch Sachverständige und keine Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Einzelfall mit einem Sachverständigen, Notar oder Steuerberater.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Notar, Steuerberatung oder Rechtsanwalt.

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