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Backsteinhaus im Herbst mit buntem Laub auf dem Rasen und Ahornbaum im tiefen Sonnenlicht

Wissen rund um den Verkauf · 9 Min. Lesezeit · Stand 28.10.2026

Haus verkaufen: jetzt oder später? So entscheiden Sie

Ob jetzt oder später, hängt an Ihren Fristen (Steuer, Darlehen, Umzug) und an den Kosten des Wartens. Eine Beispielrechnung zeigt, wie stark der Preis steigen müsste, damit sich das Warten rechnet.

Inhalt dieses Artikels
  1. Wie der Markt im Herbst 2026 aussieht
  2. Fristen, die den Zeitpunkt bestimmen
  3. Die Kosten des Wartens
  4. Fünf Fragen und erste Schritte, die Sie nicht festlegen
  5. Was für „jetzt“ spricht und was für „später“
  6. Typische Stolpersteine
  7. Ihre nächsten Schritte, wenn Sie jetzt verkaufen
  8. Häufige Fragen
  9. Was das für Ihren Verkauf bedeutet
  10. Stand und Quellen

Kurz gesagt: Ob jetzt oder später, hängt an Ihren Fristen (Steuer, Darlehen, Umzug) und an den Kosten des Wartens. Eine Beispielrechnung zeigt, wie stark der Preis steigen müsste, damit sich das Warten rechnet.

Wer überlegt, ein Haus zu verkaufen, fragt irgendwann: Warte ich auf bessere Zeiten oder gehe ich jetzt an den Markt? Niemand kann Preise vorhersagen, aber Sie können prüfen, was Warten kostet und welche Fristen den Zeitpunkt bestimmen.

Wenn Sie gerade verkaufen: Stellen Sie diese Woche vier Angaben zusammen: Ihr Kaufdatum, das Ende Ihrer Zinsbindung, die monatlichen Kosten des Hauses und die Ablösesumme laut Bank. Läuft in den nächsten Monaten eine Steuer- oder Zinsfrist ab, entscheiden Sie erst nach einer Rechnung mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank.

Wie der Markt im Herbst 2026 aussieht

Drei Datenquellen geben ein Bild, jede mit eigener Aussagekraft:

Preise bundesweit. Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 (vorläufig): Wohnimmobilien kosteten im Schnitt 0,6 Prozent mehr als im Vorjahresquartal und 0,3 Prozent mehr als im ersten Quartal. Der Wert für das erste Quartal wurde von 1,4 auf 1,2 Prozent nach unten korrigiert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ergibt sich ein gemischtes Bild:

Regionstyp Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber Vorjahresquartal gegenüber Vorquartal
Sieben größte Städte plus 0,7 Prozent minus 0,6 Prozent
Kreisfreie Großstädte außerhalb der sieben größten plus 0,7 Prozent plus 0,9 Prozent
Dicht besiedelte ländliche Kreise plus 1,0 Prozent plus 2,5 Prozent
Dünn besiedelte ländliche Kreise minus 0,4 Prozent plus 1,9 Prozent

Preise in Nordrhein-Westfalen. Der Obere Gutachterausschuss meldet für das Jahr 2025 gut 124.000 Kauffälle und einen Geldumsatz von 46,01 Milliarden Euro, 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern stieg der Umsatz um 13 Prozent, die Preise im Durchschnitt um 3 Prozent. Das sind Landesdurchschnitte für 2025. Für Ihre Gemeinde kann es anders aussehen, die örtlichen Gutachterausschüsse veröffentlichen eigene Berichte.

Vermarktungsdauer. Maklerumfragen berichten von längeren Vermarktungszeiten (Remax-Marktumfrage 2026). Die Zahlen und ihre Einordnung stehen in Wie lange dauert ein Hausverkauf?.

Zinsen für Baufinanzierungen beeinflussen, was Käufer sich leisten können. Aktuelle Werte zu Kreditzinsen veröffentlicht die Bundesbank unter „Einlagen- und Kreditzinssätze“. Wie sich Zinsen und Preise weiterentwickeln, ist offen, und seriöse Prognosen gibt es nur als Bandbreite.

Fristen, die den Zeitpunkt bestimmen

Manche Termine verschieben den Verkauf nicht beliebig, sie legen ihn fest.

Sanduhr auf einer sonnigen Fensterbank vor einem herbstlich gefärbten Garten

Die Zehn-Jahres-Frist bei der Steuer

Wer ein Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, kann steuerpflichtigen Gewinn haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen sind Objekte, die zwischen Kauf und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt wurden, oder die im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt wurden. Für die Frist zählt nach ständiger Rechtsprechung der Tag des Kaufvertrags, nicht der Tag der Grundbucheintragung. Vertiefung: Spekulationssteuer beim Hausverkauf und Selbst genutzt: Wann der Verkauf steuerfrei bleibt. Ihr Kaufdatum prüft der Spekulationsfrist-Rechner.

Ein Gesetzentwurf der Grünen (Drucksache 21/6637) wollte die Zehn-Jahres-Frist für nicht selbst genutzte Immobilien abschaffen. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 mit 131 Ja- gegen 446 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Zehn-Jahres-Regel gilt damit unverändert. Ob die Frage politisch wieder auf den Tisch kommt, ist offen.

Darlehen und Zinsbindung

Läuft Ihre Zinsbindung demnächst aus, ist das ein guter Anlass, Zahlen zu sammeln. Das Gesetz erlaubt, ein Darlehen mit festem Zinssatz zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist zu kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Verkaufen Sie vorher, dürfen Sie bei einem Immobilienkredit mit festem Zins vorzeitig zurückzahlen, weil der Verkauf ein berechtigtes Interesse ist (§ 500 Abs. 2 BGB). Eine Kündigung mit Wartezeit nach § 490 Abs. 2 BGB brauchen Sie dafür nach der Begründung des Gesetzgebers nicht. Die Bank kann dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB). Ob sich Warten bis zum Zinsbindungsende lohnt, zeigt der Vergleich mit der Rechnung unten.

Eine zweite Möglichkeit: Endet die Zinsbindung vor der vereinbarten Rückzahlungszeit und wurde kein neuer Zinssatz vereinbart, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Wer sein Haus so verkauft, dass die Kaufpreiszahlung zum Ende der Zinsbindung oder danach eingeht, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Die Bank muss die Ablösung zu diesem Termin bestätigen.

Beispiel (angenommen): Die Zinsbindung endet am 30. Juni 2027. Der Kaufpreis soll am 30. Juni 2027 oder danach gezahlt werden.

Angabe Wert
Zinsbindung endet 30. Juni 2027
Kündigung bei der Bank (ein Monat Frist) spätestens 30. Mai 2027
Beurkundung so planen, dass der Geldeingang auf den 30. Juni oder danach fällt, denn er folgt nach Angaben von ImmoScout24 drei bis sechs Wochen nach der Unterzeichnung
Vorfälligkeitsentschädigung bei früherer Ablösung 3.000 Euro
Kosten des Behaltens 650 Euro im Monat
Gleichstand 3.000 : 650 = 4,6 Monate

Verkaufen Sie früher, kostet die Ablösung 3.000 Euro. Verschieben Sie die Ablösung auf den 30. Juni, laufen bis dahin die Kosten für das Haus weiter. Die Ersparnis von 3.000 Euro entspricht 4,6 Monaten dieser Kosten. Liegt der frühere Termin weniger als 4,6 Monate vor dem 30. Juni, spricht die Rechnung für den späteren Termin, liegt er weiter davor, eher für den früheren Verkauf. Verbindlich klärt das Ihre Bank.

Lebensumstände

Umzug, Pflegebedarf, Trennung, Erbfall oder der Schulwechsel eines Kindes setzen oft einen festen Termin. Daran orientiert sich die Planung. Wie Sie rückwärts rechnen, steht in Wie lange dauert ein Hausverkauf?.

Die Kosten des Wartens

Ein Haus kostet auch dann Geld, wenn niemand darin wohnt oder wenn Sie es nur länger behalten: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung bei Leerstand, Instandhaltung, Zinsen auf ein laufendes Darlehen. Sammeln Sie diese Posten für zwölf Monate und teilen Sie durch zwölf.

Beispiel (Zahlen angenommen): Ihr Haus ist laut Einschätzung 380.000 Euro wert. Die laufenden Kosten, die allein durch das Behalten entstehen, betragen 650 Euro im Monat.

Wartezeit Kosten des Wartens Nötiger Preisanstieg (bei 380.000 Euro)
6 Monate 6 × 650 = 3.900 Euro 3.900 : 380.000 = 1,03 Prozent
12 Monate 12 × 650 = 7.800 Euro 7.800 : 380.000 = 2,05 Prozent
24 Monate 24 × 650 = 15.600 Euro 15.600 : 380.000 = 4,11 Prozent

Aus der Tabelle lesen Sie: Bei diesen Annahmen müsste der Preis binnen zwölf Monaten um gut zwei Prozent steigen, damit sich das Warten rechnet. Der Landesdurchschnitt für Ein- und Zweifamilienhäuser lag 2025 bei plus 3 Prozent. Das sagt nichts über 2027, und es sagt nichts über Ihre Gemeinde. Es zeigt aber, in welcher Größenordnung der Maßstab liegt.

Alle drei Zeilen der Tabelle hängen an einer Zahl: dem Wert Ihres Hauses. Mit einer ersten Spanne sehen Sie, ob 2 Prozent Preisanstieg in Ihrer Lage überhaupt realistisch sind.

Und wenn die Steuer ins Spiel kommt?

Liegt der Kauf neun Jahre und neun Monate zurück und das Haus war vermietet, kann drei Monate Warten die Steuer ganz entfallen lassen. Beispiel (angenommen): Gewinn 60.000 Euro, persönlicher Steuersatz 30 Prozent. 60.000 × 0,30 = 18.000 Euro Steuer, die bei einem Verkauf nach Fristablauf nicht anfallen. Gegen drei Monate Wartekosten von 3 × 650 = 1.950 Euro ist das ein deutlicher Unterschied. Genau solche Konstellationen gehören mit dem Steuerberater durchgerechnet, weil Freigrenze, Werbungskosten und Ihr Steuersatz das Ergebnis verändern. Die Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr (§ 23 Abs. 3 EStG) ist bei Häusern meist unerheblich.

Fünf Fragen und erste Schritte, die Sie nicht festlegen

Eine Entscheidung zwischen jetzt und später ist leichter, wenn die Grundlagen vorliegen. Zu jeder Frage gehört ein Schritt, der Sie nicht bindet:

Aufgeschlagenes leeres Notizbuch mit Stift und Teetasse am Fenster mit Blick in den Garten
  1. Gibt es einen festen Termin? Umzug, Zinsbindungsende, Erbfall, Pflegebeginn. Ein Termin setzt den Rahmen für die Vermarktung (siehe Zeitplan).
  2. Was kostet das Behalten im Monat? Stellen Sie alle laufenden Kosten über zwölf Monate zusammen, auch bei Leerstand.
  3. Läuft eine Steuerfrist ab? Prüfen Sie Kaufdatum und Nutzung, und stimmen Sie sich mit dem Steuerberater ab.
  4. Was kostet die Ablösung heute, was später? Fragen Sie die Bank nach Restschuld, Fristen und Vorfälligkeitsentschädigung. Besorgen Sie dazu den Grundbuchauszug und die Darlehensunterlagen.
  5. Was ist das Haus wert, und was lässt sich verbessern? Eine Wertschätzung zeigt die Ausgangslage (Wert des Hauses ermitteln). Kleine Maßnahmen können den Preis stützen, größere rechnen sich nicht immer (Wert steigern vor dem Verkauf).

Was für „jetzt“ spricht und was für „später“

Eher jetzt Eher später
Ein Termin steht fest (Umzug, Finanzierungsende, Erbfall). Eine Steuerfrist läuft in Kürze ab und das Haus wird noch genutzt oder vermietet.
Der Zustand des Hauses wird sich ohne Investition verschlechtern. Sie können das Haus mit überschaubarem Aufwand aufwerten.
Die laufenden Kosten sind hoch, etwa wegen Leerstand. Die laufenden Kosten sind gering und kein Termin drängt.
Sie benötigen den Erlös für das nächste Vorhaben. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird in absehbarer Zeit deutlich kleiner oder entfällt.
Der Markt vor Ort ist nach den örtlichen Daten gerade stabil und Ihr Haus entspricht der Nachfrage.

Typische Stolpersteine

  • Der perfekte Zeitpunkt. Niemand erkennt ihn vorher. Planen Sie lieber mit zwei Szenarien und den Kosten des Wartens.
  • Steuerfristen. Ein Termin im Kalender ersetzt keine Fristberechnung. Rechnen Sie Kaufdatum und Nutzung nach.
  • Kosten des Wartens. Sammeln Sie Grundsteuer, Versicherung, Zinsen, Heizung und Gartenpflege für zwölf Monate.
  • Durchschnittswerte. Landes- oder Bundeszahlen sind eine Orientierung. Für Ihre Entscheidung zählt die Lage.
  • Eine Zahl als Grundlage. Erst mit einer Einschätzung des Werts lässt sich das Abwägen rechnen.

Ihre nächsten Schritte, wenn Sie jetzt verkaufen

Wer in den nächsten Monaten verkaufen möchte, braucht keine Prognose, sondern vier Antworten:

Dachrinne an einer Backsteinfassade, in der sich orangefarbenes Herbstlaub sammelt
  • Was kostet mich das Warten? Im Beispiel oben sind es bei 650 Euro im Monat nach zwölf Monaten 7.800 Euro, das sind gut 2 Prozent von 380.000 Euro (Zahlen angenommen). Setzen Sie Ihre eigenen Monatskosten ein.
  • Wie lange dauert es bis zum Geld? Der Geldeingang folgt nach Angaben von ImmoScout24 etwa drei bis sechs Wochen nach der Unterzeichnung beim Notar. Dazu kommt die Vermarktungszeit; Maklerumfragen berichten von längeren Zeiten, Details in Wie lange dauert ein Hausverkauf?.
  • Was darf ich nicht vergessen? Das Kaufdatum für die Zehn-Jahres-Frist und das Ende der Zinsbindung. Beide Termine können den besten Zeitpunkt festlegen.
  • Stolpersteine vermeiden: Auf den perfekten Zeitpunkt zu warten. Niemand erkennt ihn vorher; planen Sie lieber mit zwei Szenarien.
  • Wann frage ich wen? Die Bank, sobald Sie wissen, dass Sie verkaufen könnten, und den Steuerberater, wenn der Kauf fast zehn Jahre zurückliegt.

Zwei Szenarien in drei Schritten:

  1. Wert und Preisrahmen bestimmen. Wie viel Ihr Haus ungefähr wert ist, sehen Sie mit dem kostenlosen Hauswert auf dieser Seite. Wie aus dem Wert ein Angebotspreis wird, steht in Verkaufspreis festlegen.
  2. Die Kosten für sechs und zwölf Monate Warten ausrechnen und durch den Wert teilen.
  3. Steuerfrist prüfen, mehr dazu in Spekulationssteuer beim Hausverkauf.

Häufige Fragen

Ist jetzt ein guter Zeitpunkt zum Verkaufen?

Das hängt von drei Dingen ab: Lage, Zustand und Ihrer Situation. Die amtlichen Daten zeigen für 2025 und Mitte 2026 stabile bis leicht steigende Preise bei Ein- und Zweifamilienhäusern, aber längere Vermarktungszeiten laut Maklerumfrage. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Soll ich auf sinkende Zinsen warten?

Niedrigere Zinsen können Käufern mehr Spielraum geben, sind aber nicht sicher vorhersagbar. Rechnen Sie die Wartekosten gegen einen möglichen Preisanstieg, statt auf eine Zinswende zu setzen.

Verkaufe ich besser im Frühjahr?

Für Häuser im ländlichen Raum gibt es nach unserer Recherche keine belastbare amtliche Auswertung, die eine feste Saison zeigt. Wichtiger als die Jahreszeit ist, dass Preis und Unterlagen stehen, wenn Sie starten.

Was bringt die Wertermittlung vor der Entscheidung?

Sie sehen, ob sich ein Verkauf überhaupt für Sie rechnet, und können die Kosten des Wartens gegen den Wert stellen. Methoden vergleicht Wert des Hauses ermitteln.

Kann ich verkaufen und wohnen bleiben?

Ja, es gibt Modelle wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückmietverkauf. Sie haben eigene Folgen für Preis und Steuern und gehören mit Notar und Steuerberater besprochen. Mehr dazu in Haus verkaufen und wohnen bleiben.

Ich will in den nächsten Monaten verkaufen: Womit fange ich an?

Mit Zahlen statt mit der Anzeige: Kaufdatum, Zinsbindungsende, monatliche Kosten und Ablösesumme. Danach folgt die Einschätzung des Hauswerts, und erst dann lohnt es sich, den Zeitplan festzulegen.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

Entscheiden Sie mit Zahlen: Wert, Kosten des Wartens und Fristen. Prüfen Sie zuerst, ob eine Steuer- oder Zinsfrist in den nächsten Monaten abläuft. Haben Sie keine festen Termine, hilft die Tabelle oben: Sie erkennen, welcher Preisanstieg das Warten tragen müsste. Eine realistische Wertzahl ist dafür der erste Schritt. Steuerliche und rechtliche Folgen im Einzelfall klären Steuerberater und Notar.

Noch Fragen? Der Hauswert ist der leichteste erste Schritt.

Sie sehen in wenigen Minuten, in welchem Rahmen Ihr Haus liegt, und bekommen danach Schritt für Schritt, was als Nächstes ansteht. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Lieber erst fragen? Schreiben Sie uns: team@dein-hausverkauf.de.

Stand und Quellen

Stand: Oktober 2026. Quellen:

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Fristen und Folgen Ihres Einzelfalls mit Steuerberater und Notar.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Notar, Steuerberatung oder Rechtsanwalt.

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